Verbandsstruktur
Organigramm
Verbandsorgane
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Hessischen Verwaltungsschulverbandes. Zur Verbandsversammlung entsenden die gesetzlichen Mitglieder des Verbandes, und zwar das Land Hessen, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden je drei Vertreter/innen.
Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss ist das Verwaltungsorgan und oberste Dienstbehörde des Verbandes. Zum Verbandsausschuss entsenden die gesetzlichen Mitglieder des Verbandes, und zwar das Land Hessen, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden je eine/n Vertreter/in.
Verbandsvorsteherin / Verbandsvorsteher
Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung gewählt und führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und dem Verbandsausschuss.
Bezirksleitungen
An jedem hessischen Verwaltungsseminar besteht als dezentrales Verbandsorgan je eine Bezirksleitung. Die vorerwähnten gesetzlichen Mitglieder des Verbandes entsenden in die Bezirksleitungen je eine/n Vertreter/in.
Schulleiterin / Schulleiter
Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird vom Verbandsausschuss gewählt und ernannt. Sie bzw. er ist stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung, dem Verbandsausschuss und den Bezirksleitungen des Hessischen Verwaltungsschulverbandes.
Nach dem Hessischen Verwaltungsschulverbandsgesetz sollen die Arbeiten der Schulleiterin bzw. des Schulleiters in enger Verbindung mit der Verbandsvorsteherin bzw. dem Verbandsvorsteher geführt und so gegeneinander abgegrenzt werden, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die inneren Schulangelegenheiten (Lehr- und Stoffpläne, Unterricht, Prüfungen usw.) wahrnimmt. Des Weiteren ist im Verwaltungsschulverbandsgesetz festgelegt, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter den inneren Schulbetrieb an allen Hessischen Verwaltungsseminaren und Seminarabteilungen überwacht und für eine einheitliche Gestaltung des Unterrichts und für gleiche Anforderungen in allen Hessischen Verwaltungsseminaren sorgt.
Nach dem Hessischen Verwaltungsschulverbandsgesetz sollen die Arbeiten der Schulleiterin bzw. des Schulleiters in enger Verbindung mit der Verbandsvorsteherin bzw. dem Verbandsvorsteher geführt und so gegeneinander abgegrenzt werden, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die inneren Schulangelegenheiten (Lehr- und Stoffpläne, Unterricht, Prüfungen usw.) wahrnimmt. Des Weiteren ist im Verwaltungsschulverbandsgesetz festgelegt, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter den inneren Schulbetrieb an allen Hessischen Verwaltungsseminaren und Seminarabteilungen überwacht und für eine einheitliche Gestaltung des Unterrichts und für gleiche Anforderungen in allen Hessischen Verwaltungsseminaren sorgt.
Verbandsgeschäftsführerin / Verbandsgeschäftsführer
Die Verbandsgeschäftsführerin oder der Verbandsgeschäftsführer unterstützt die Verbandsvorsteherin bzw. den Verbandsvorsteher bei der Erledigung ihrer bzw. seiner satzungsgemäßen Aufgaben und nimmt die laufenden Geschäfte der Verwaltung wahr. In Vertretung der Verbandsvorsteherin bzw. des Verbandsvorstehers vertritt er den HVSV gerichtlich und außergerichtlich.
Studienleiterin / Studienleiter
Die Verwaltungsseminare werden von den Studienleiterinnen oder Studienleitern geleitet. Die Studienleiterinnen bzw. Studienleiter sind für die Aus- und Fortbildung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer im Sinne einer demokratischen Staatsauffassung verantwortlich. Die Studienleiterinnen bzw. die Studienleiter sind Vorgesetzte der Beschäftigten des Verwaltungsseminars. Sie führen die laufenden Geschäfte der Verwaltung für ihr Seminar. Für die Studienleiterinnen und Studienleiter sind Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu bestellen. An jedem Verwaltungsseminar gibt es eine unterschiedliche Zahl hauptamtlicher Dozenteninnen und Dozenten.