Alle Details nochmal
genau fokussiert

Ordnungswidrigkeitenrecht

Nutzen

Strukturiertes Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen zum Verhältnis von speziellen Owi-Vorschriften zum Ordnungswidrigkeitengesetz.

Inhalt

  • Prüfen der Voraussetzung einer Ordnungswidrigkeit
  • Die Dauer der Verfolgungsverjährung bestimmen und Gründe derUnterbrechung bzw. Hemmung praxisbezogen anwenden
  • Entscheid über das Einleiten einesOrdnungswidrigkeitenverfahrens und Ablauf des Verfahrens
  • Abgrenzen zwischen Verwarnungs- und Bußgeldverfahren
  • Sachverhaltsermittlung und Anhörung durchführen
  • Entscheiden über Anträge zur Akteneinsicht
  • Die Höhe der Geldbuße festlegen und über Nebenfolgen entscheiden
  • Arbeiten mit Musterbescheiden/Anhörungsschreiben
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
  • Vollstrecken des Bußgeldbescheids
  • Praktische Fallbeispiele bearbeiten

Zielgruppe

Sachbearbeiter/-innen, die Verwarn- und Bußgeldverfahren durchführen

Methoden

Offenes Kurzgespräch, unterstützt durch Overhead-Projektor. Zunächst Darstellung einer Einführung, dann wesentlicher Grundbegriffe und schließlich tiefer gehender Details. Wiederholung und Abrundung an Beispielsfällen aus der Praxis.

Hinweis

Bitte mitbringen:OwiG, StPO, StVO, GewO, HStrG

Standorte und Termine

26
August 2025
Wiesbaden

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

WI-35-05-0120-2501

Seminartage

26. bis 28. August 2025, von 8:00 bis 15:00 Uhr

Dauer

24 UE

Termin

26. August 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
Kreuzberger Ring 66
65205 Wiesbaden

Gebühr

EUR 364,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 460,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .