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Hessisches Reisekostenrecht - Basisseminar

Nutzen

Sieerlangen Grundkenntnisse des Hessischen Reisekostenrechts.
Anhandeiner anschaulichen Präsentation der Rechtsmaterie und vielerpraktischer Übungen wird Ihnen die Genehmigung und Abrechnung vonDienstreisen und Fortbildungen erleichtert, bzw. die Fehlfestsetzung vonReisekostenvergütungen vermieden.

Inhalt

  • Grundlagenund Begriffsdefinitionen des Hessischen Reisekostenrechts
  • Voraussetzungenfür die Genehmigung und den Erstattungsanspruch
  • Abfindungbei Fortbildungs- sowie Ausbildungsreisen (auch der Auszubildenden)
  • Bestandteileund Erstattungsregelungen der Reisekostenvergütung
  • Kürzungsvorschriften
  • Sonderfälle
  • Verfahrensvorschriften
  • SteuerlicheRegelungen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Verwaltungen und Betriebe, die das Hessische Reisekostenrecht anwenden müssen oder in Anlehnung an dieses arbeiten.

Rechtsgrundlagen

Bitte bringen Sie die Texte des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG) vom 09.10.2009 (GVBI. I Nr. 15, Seite 397),zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15.11.2021 und die Verwaltungsvorschriften zum Hessischen Reisekostengesetz (VV-HRKG) vom 28.12.2016,St.Anz. Nr. 2/2017, Seite 54 mit

Standorte und Termine

20
November 2025
Kassel

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

KS-25-05-0440-2501

Seminartage

20. November 2025, von 8:00 bis 15:00 Uhr 21. November 2025, von 8:00 bis 13:00 Uhr

Dauer

14 UE

Termin

20. November 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Kassel
Kurfürstenstraße 7
34117 Kassel

Gebühr

EUR 248,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 304,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .