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Rechtsanwendungstechnik Teil 2 – rechtssicherer Erlass eines Bescheides

Nutzen

Einsatz von rechtmäßigem Verwaltungshandeln im Arbeitsalltag und die Stärkung der Selbstsicherheit der Sachbearbeiter/-innen beim Treffen von Entscheidungen und bei der Umsetzung von Gesetzen

Inhalt

Anhand von zahlreichen Fällen und Praxisbeispielen steht das sichereund juristisch korrekte Abfassen von Bescheiden der Eingriffsverwaltungim Vordergrund.
  • Grundsätze des Verwaltungshandelns (Gesetzmäßigkeit derVerwaltung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Ermessen, Verhältnismäßigkeit)
  • Das Verwaltungsverfahren (Begriff, Ablauf, Verfahrensgrundsätzeaus den §§ 1-31 HVwVfG)
  • Begriff des Verwaltungsaktes / Nebenbestimmungen
  • Anordnung der sofortigen Vollziehung / Verwaltungsvollstreckung
  • Kostenentscheidung
  • Aufbau eines Bescheides (Rubrum, Tenor, Begründung, Schluss)
  • Abgrenzung Gutachtenstil – Urteilsstil
  • Technik der SubsumtionBekanntgabe des VA
  • Rücknahme und Widerruf eines VA
  • Abhilfe- und Widerspruchsbescheid
  • Tenorierungsbeispiele

Zielgruppe

Dieses Seminar eignet sich für alle Sachbearbeiter/-innen (mit und ohne Verwaltungsausbildung), die in ihrem Aufgabenbereich Verwaltungsrecht anwenden und Bescheide erlassen müssen

Methoden

Vortrag Handlungsorientierte Erarbeitung der LerninhalteFallbeispiele und Übungen

Hinweis

Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, im Vorfeld des Seminars eigene Fälle aus ihrem Arbeitsbereich – unter Wahrung des Datenschutzes – beim Verwaltungsseminar abzugeben. Diese Fälle werden im Rahmen der Fortbildung bearbeitet und tragen nachhaltig dazu bei, das Erlernte praxisnah zu verfestigen.

Standorte und Termine

16
September 2024
Gießen

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

GI-35-10-0460-2401

Seminartage

16. - 18. September 2024, jeweils von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Dauer

18 UE

Termin

16. September 2024

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Gießen
Stolzenmorgen 12 A
35394 Gießen

Gebühr

EUR 349,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 420,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .