Abschlusslehrgang im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA)
Nutzen
Gegenstand der Berufsausbildung:
1. Der Ausbildungsbetrieb.
1.1 Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
1.2 Berufsbildung
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz
2. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
3. Informations- und Kommunikationssysteme
4. Kommunikation und Kooperation
5. Verwaltungsbetriebswirtschaft
5.1 Betriebswirtschaftliche Organisation
5.2 Haushaltswesen
5.3 Rechnungswesen
5.4 Beschaffung
6. Personalwesen
7. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Fachrichtung Landesverwaltung
1. Fallbezogene Rechtsanwendung
2. Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
Fachrichtung Kommunalverwaltung
1. Fallbezogene Rechtsanwendung
2. Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
3. Kommunalrecht
Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Ev. Kirche in Deutschland
1. Fallbezogene Rechtsanwendung
2. Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
3. Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebs
Inhalt
Dienstbegleitende Unterweisung (DU) als Teil der praktischen Ausbildung
- Die Ausbildungsverordnung schreibt in § 4 Abs. 5 vor, was Gegenstand der DU ist.
- Die konkreten Inhalte ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan.
- Die Verwaltungsseminare bieten zur Unterstützung der Ausbildungsbehörde eine fakultative DU mit modularem Aufbau ab dem 1. Ausbildungsjahr an, die in Zusammenarbeit mit Praktikern der Ausbildungsbehörden und den Ausbildungsberatern entwickelt wurde.
- Die Ausbildungsbehörden bestimmen selbst, welche Module von ihren Auszubildenden besucht werden.
Beispiele:
Informations- und Kommunikationssysteme (Modul 2) werden in der Ausbildungsbehörde vermittelt
Fallbezogene Rechtsanwendung (Module 7 - 8) entfällt wegen der fachrichtungsbezogenen Ausbildung (z.B. Kirche, Landesverwaltung...)
Um gleiche Ausbildungsstandards zu gewährleisten, empfiehlt das Verwaltungsseminar
Modul 1
Modul 3 - 6
Modul 9
unbedingt zu belegen.
Modul 2, 7 und 8 je nach Bedarf
Auf Wunsch der Arbeitgeber wird die Dienstbegleitende Unterweisung (DU) 8 Std. täglich betragen.
Übersicht der angebotenen Module:
Modul 1 - Einführung in die Berufswelt und den gewählten Ausbildungsberuf (Einführungslehrgang)
1. Ausbildungsjahr (56 Stunden)
Modul 2 - Informations- und Kommunikationssysteme
1. Ausbildungsjahr (30 Stunden)
Modul 3 - Verwaltungsbetriebswirtschaft I - Organisation
1. Ausbildungsjahr (30 Stunden)
Modul 4 - Verwaltungsbetriebswirtschaft II - Doppisches Rechnungswesen
3. Ausbildungsjahr (66 Stunden)
Modul 4 - Verwaltungsbetriebswirtschaft III - öffentl. Haushaltswesen und Beschaffung
1. bis 3. Ausbildungsjahr (90 Stunden)
Modul 5 - Personalwesen
2. Ausbildungsjahr und 3. Ausbildungsjahr, insgesamt 90 Stunden
Modul 6 - Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
2. Ausbildungsjahr (66 Stunden)
Modul 7 - Fallbezogene Rechtsanwendung/Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts - Ordnungsrecht
3. Ausbildungsjahr (30 Stunden)
Modul 8 - Fallbezogene Rechtsanwendung/Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts - Sozialrecht -
3. Ausbildungsjahr (30 Stunden)
Modul 9 - Fallbezogene Rechtsanwendung/ Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts - Kommunalrecht -
2. Ausbildungsjahr und3. Ausbildungsjahr, insgesamt 66Stunden
Schulische Ausbildung
Es wurde folgende Lernfeldzuordnung zwischen Berufsschule (BS) und Verwaltungsseminar (VS) vereinbart:
1. + 2. Ausbildungsjahr: Besuch der zuständigen Berufsschule
3. Ausbildungsjahr: Besuch des zuständigen Verwaltungsseminars
Lernfeld 1 - Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
1. Ausbildungsjahr (20 Stunden)
Lernfeld 2 - Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
1. Ausbildungsjahr (80 Stunden)
Lernfeld 3 - Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
1. Ausbildungsjahr (80 Stunden)
Lernfeld 4 - Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
1. Ausbildungsjahr (60 Stunden)
Lernfeld 5 - Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
1. Ausbildungsjahr (80 Stunden)
Lernfeld 6 - Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im Öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
3. Ausbildungsjahr (40 Stunden)
Lernfeld 7 - Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
2. Ausbildungsjahr (40 Stunden)
Lernfeld 8 - Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
2. Ausbildungsjahr (60 Stunden)
Lernfeld 9 - Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
3. Ausbildungsjahr (80 Stunden)
Lernfeld 10 - Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
3. Ausbildungsjahr (100 Stunden)
Lernfeld 11 -Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
3. Ausbildungsjahr (60 Stunden)
Lernfeld 12 - Öffentliche Leistungen in alternativ rechtlichen Formen erbringen
2. Ausbildungsjahr (20 Stunden)
Lernfeld 13 - Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
2. Ausbildungsjahr (100 Stunden)
Lernfeld14 - Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
2. Ausbildungsjahr (60 Stunden)
Insgesamt 880 Stunden, davon320 Stunden im 1. Ausbildungsjahr, 280 Stunden im 2. Ausbildungsjahr und 280 Stunden im 3. Ausbildungsjahr.
Neben dem Unterricht in Lernfeldern werden an der BS die allgemeinbildenden Fächer "Politik, Deutsch, Sport und Religion"mit jeweils 1 Stunde pro Unterrichtswoche unterrichtet, im 3. Ausbildungsjahr am Verwaltungsseminar die Fächer "Politik, Deutsch und Wirtschaftslehre/Verwaltungsbetriebslehre".
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung ist von der Dienststelle bei der Zuständigen Stelle (RP Gießen) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck zu beantragen
Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen:
Herr Granzer, Tel. 0641 303-2291
E-Mail: georg.granzer@rpgi.hessen.de
Frau Mazrouh, Tel. 0641 303-2293
E-Mail: astrid.mazrouh@rpgi.hessen.de
Die Berufsbildungsberatung beim RP Gießen erreichen Sie unter: Tel. 0641 303-2298
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19.05.1999 (BGBL I, Seite 1029ff)
Prüfungsordnung vom 10. April 2000 siehe unten: Downloads (StAnz. Seite 1291 ff. - zuletzt geändert 24.03.2014 - StAnz. Seite 330).
Übersicht über die wesentlichen Inhalte der Zwischen -und Abschlussprüfung (StAnz. Nr. 22 vom 25.05.2009), VFA Zuordnung als PDF siehe unten: Downloads.
Zu dieser Übersicht gibt es eine Musterklausur, die verdeutlicht, dass der Schwerpunkt des Lernfeldes 11 im Bereich Verwaltungsverfahren und nicht bei der Berechnung von Sozialleistungen liegt. Der Anteil des Sozialrechts soll bei maximal 40 % liegen; Musterklausur als PDF siehe unten: Downloads.
Lehr- und Stoffpläne für die Dienstbegleitende Unterweisung (StAnz. 7/2016 S. 237 ff.) als PDF siehe unten: Downloads.
Rahmenlehrplan Bund: www.kmk.org - Berufsschule - Rahmenlehrpläne
Lehr- und Stoffpläne für das 3. Ausbildungsjahr Stand 2016 - erhalten Sie hier als PDF unter Downloads.
Prüfungen
Zwischenprüfung
Nach ca. 1 ½ Jahren der Ausbildung haben die Auszubildenden eine Zwischenprüfung in der Berufsschule in den Prüfungsfächern
1. Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (60 Minuten)
2. Haushaltswesen und Beschaffung (60 Minuten)
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
abzulegen.
Sie umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten der praktischen und schulischen Ausbildung.
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
1. Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
2. Personalwesen (120 Min.)
3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
Praktische Prüfung
Fallbezogene Rechtsanwendung in der Fachrichtung der Ausbildungsbehörde (Bearbeitungszeit und Prüfungsgespräch 45 Minuten)
Die Abschlussprüfung findet am Verwaltungsseminar statt.