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Fehlbelegungsabgabe

Nutzen

Sie erhalten Unterstützung in der Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Das Seminar dient insbesondere zur Vertiefung der Einkommensberechnung und Klärung von Fragen im gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Inhalt

Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem Fehlbelegungsabgabegesetz (FBAG)

  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Auskunfts- und Mitteilungspflicht nach § 5 FBAG
  • Befreiungstatbestände nach § 2 Abs. 2 FBAG
  • Einkommensberechnung nach §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
  • Berechnung der Höhe der Fehlbelegungsabgabe/Festsetzungszeitpunkt/Leistungszeitraum
  • Festsetzung des Höchstbetrags nach § 7 Abs. 3 FBAG
  • Änderungen / Aufhebungen nach § 8 FBAG
  • Fragen und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Mitarbeitende von hessischen Behörden, die mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe betraut sind

Hinweis

Sie werden gebeten, die einschlägigen Gesetzestexte zur Veranstaltung mitzubringen (Fehlbelegungsabgabegesetz, Höchstbetragsverordnung, §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz, Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabegesetzes).

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-40-00-0620-7201

Seminartage

13. April 2027, von 8:30 bis 15:30 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

13. April 2027

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 126,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 151,20  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .