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Festsetzung von Zinsen nach den §§ 233 bis 239 Abgabenordnung in Bezug auf die Real- und Aufwandsteuern

Nutzen

Sie erhalten einschlägige Kenntnisse über die Zinsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Verzinsungen der kommunalen Steuern unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Unterrichtsinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Inhalt

  • Begriffsbestimmung, Grundsätzliches zur Zinserhebung
  • Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und -erstattungen (§ 233a AO)
  • Stundungszinsen (§ 234 AO)
  • Verzinsung von hinterzogenen Steuern (§ 235 AO)
  • Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (§ 236 AO)
  • Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (§ 237 AO)
  • Zinshöhen, Zinsberechnung, Festsetzungsverjährung (§§ 238, 239 AO)

Zielgruppe

Mitarbeitende, die mit der Festsetzung von Zinsen bei Real- und Aufwandsteuern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie interessierte Personen

Hinweis

Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) und einen Taschenrechner mit.

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-30-10-0670-7301

Seminartage

29. April 2027, von 9:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

29. April 2027

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Fulda
Esperantostraße 3
36037 Fulda

Gebühr

EUR 171,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 205,20  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .