Voraussetzungen für die Online-Teilnahme am Unterricht
Die Aus- und Weiterbildungslehrgänge des Hessischen Verwaltungsschulverbandes werden, sofern sie nicht ausdrücklich als digitale oder hybride Formate deklariert sind, als Präsenzunterricht durchgeführt. Ausnahmen wie beispielsweise voraussehbar zu erwartende Ereignisse wie Unwetter oder Ähnliches werden von der zuständigen Studienleitung genehmigt.
In nachgewiesenen Härtefällen besteht mit Zustimmung der Studienleitung die Möglichkeit, am Unterricht für einen befristeten Zeitraum online teilzunehmen. Die Anfrage ist per E-Mail an die Studienleitung und bei deren Abwesenheit an die stellvertretende Studienleitung spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Unterricht zu richten, damit die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden können sowie die Information an die betroffenen Lehrkräfte sichergestellt werden kann.
Diese Regelung gilt ab dem 1. August 2025, um Beachtung wird gebeten, vielen Dank.
Die Schulleiterin
In nachgewiesenen Härtefällen besteht mit Zustimmung der Studienleitung die Möglichkeit, am Unterricht für einen befristeten Zeitraum online teilzunehmen. Die Anfrage ist per E-Mail an die Studienleitung und bei deren Abwesenheit an die stellvertretende Studienleitung spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Unterricht zu richten, damit die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden können sowie die Information an die betroffenen Lehrkräfte sichergestellt werden kann.
Diese Regelung gilt ab dem 1. August 2025, um Beachtung wird gebeten, vielen Dank.
Die Schulleiterin