Reform der "Dienstbegleitenden Unterweisung" 2024

Als Verantwortliche des Hessischen Verwaltungsschulverbandes arbeiten wir kontinuierlich in Zusammenarbeit mit der Zuständigen Stelle und dem Berufsbildungsausschuss daran, die Lernbedingungen Ihrer Beschäftigten so attraktiv und effektiv wie möglich zu gestalten. Hierzu gehören selbstverständlich auch Unterrichtsinhalte, die dem neuesten Stand der Anforderungen in Ihren Behörden entsprechen.


Der verbindliche Stoffplan des Abschlusslehrgangs für Verwaltungsfachangestellte (VfA) wird auf Bundesebene gestaltet, die Möglichkeiten unserer Einflussnahme sind an dieser Stelle begrenzt und eine Veränderung der Inhalte ausgeschlossen. Deshalb haben wir den hessischen Stoffplan der Dienstbegleitenden Unterweisung (DU) evaluiert. Folgende Ergebnisse wurden erzielt:


1. Neuer Stoffplan DU

Die DU ist Teil der betrieblichen Ausbildung und wird seit Jahren durch modulare Lehrgänge an den Verwaltungsseminaren durchgeführt. Durch den Einsatz von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften wird die fachliche Vermittlung und der Praxisbezug sichergestellt. Es ist gelungen, den DU-Stoffplan grundlegend zu überarbeiten. Hieran waren die Fachgruppen des HVSV sowie Experten unserer Mitgliedsbehörden beteiligt. 

Am 28.11.2023 hat der Berufsbildungsausschuss beim Regierungspräsidium Gießen sowie am 07.12.2023 die Verbandsversammlung des HVSV die Neufassung des DU-Stoffplans beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 07.02.2024 im Staatsanzeiger des Landes Hessen (Nr. 6/2024, Seite 206). Sie gilt für alle Auszubildenden, deren Ausbildung nach dem 31.07.2024 beginnt.

Inhaltlich wurde dabei eine Anpassung an die heutigen beruflichen Herausforderungen (u. a. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Respekt und Vielfalt) vorgenommen. Es wurden zahlreiche Rechtsänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

2. Zeitlicher Umfang der DU

In § 4 Abs. 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten vom 19.05.1999 werden für die Durchführung der DU 420 Stunden zugrunde gelegt.

Bislang ging man in Hessen von entsprechenden Unterrichtsstunden aus. Der Berufsbildungsausschuss hat mit seinem Beschluss im November 2023 festlegt, dass diese Stundenzahl – wie in anderen Bundesländern üblich – 560 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten entspricht.

Der Umfang der DU wird dadurch um 140 UE erhöht. Hiervon profitieren in erster Linie das (Einführungs-)Modul 1 sowie die (prüfungsrelevanten) Fachgebiete Rechnungswesen, Finanz- und Personalwesen sowie Kommunalrecht.

Für die von der Neuregelung betroffenen Lehrgänge werden wir aufgrund der Stundenerhöhung unsere Prüfungsvorbereitungskurse/Klausurtechnik nicht mehr separat anbieten, sondern in die DU inkludieren.

Der Anmeldevordruck berücksichtigt ab sofort diese Änderungen. Sie können diesen hier ausfüllen und herunterladen.

3. Umsetzung der Reform

Zurzeit organisieren wir den Ablauf der DU neu. Der Unterricht der vor dem 31.07.2024 eingestellten Auszubildenden läuft unverändert (einschl. Klausurtechnik) weiter.

Nähere Informationen erhalten Sie von den für Sie zuständigen Verwaltungsseminaren, die Ihnen gerne für Rückfragen und Informationen zur Verfügung stehen.

Beatrix Bunse
Schulleiterin