Erinnerung - Ist-Erhebung des Personalbestandes der Mitglieder
Gemäß § 6 Abs 4 des Gesetzes über die Bildung eines Verwaltungsschulverbandes vom 12.06.1979 (GVBl I Seite 104) erhebt der Hessische Verwaltungsschulverband von seinen Mitgliedern eine Umlage, die sich nach der Zahl der Beschäftigten (Beamte und Arbeitnehmer) im Bereich des mittleren Dienstes bzw. vergleichbarer Entgeltgruppen richtet. Für die Berechnung der Verbandsumlage für das jeweilige Haushaltsjahr sind die jährlich zum Stichtag 30. Juni ermittelten Beschäftigungszahlen der beitragspflichtigen gesetzlichen und freiwilligen Mitglieder maßgebend. Wir haben den Stichtag bereits im letzten Jahr verändert, um sowohl Ihnen als auch uns die Abwicklung zu vereinfachen.