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Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern unter Beachtung der Verjährungsvorschrift

Nutzen

Die teilnehmenden Personen erhalten einschlägige Kenntnisse über die Verjährungsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Seminarinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Inhalt

  • Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften nach der Abgabenordnung und dem Kommunalabgabengesetz
  • Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen
  • Bekanntgabe von finanzbehördlichen Messbetrags- und Zerlegungsbescheiden sowie kommunalen Steuerbescheiden
  • Festsetzungsverjährung
  • Zahlungsverjährung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von kommunalen Steuern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie andere interessierte Personen

Hinweis

Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Grundsteuergesetze des Bundes und des Bundeslandes Hessen (GrStG, HGrStG), das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzungsmuster Hundesteuer und Vergnügungsteuer mit.

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-30-10-0630-6701

Seminartage

10. März 2026, von 9:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

10. März 2026

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Wiesbaden
Kreuzberger Ring 66
65205 Wiesbaden

Gebühr

EUR 161,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 193,00  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .