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Einführung in das Beamtenversorgungsrecht in Hessen

Nutzen

Kenntnissen darüber, wovon die Beamtenversorgung abhängig ist, über die Berechnungsweise und über die Auswirkungen von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen auf die Beamtenversorgung

Inhalt

  • Ab wann besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt?
  • Wie werden die Versorgungsbezüge berechnet?
  • Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ruhestandsbeginns auf das Ruhegehalt?
  • Welche Auswirkungen hat eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung auf das Ruhegehalt?
  • Was bedeutet der Versorgungsabschlag?
  • Wie hoch ist die Mindestversorgung?
  • Wie werden Kinder in dem Versorgungssystem berücksichtigt?
  • Wie wirken sich Renten und Erwerbseinkommen
  • Wie sind Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten versorgt.
  • Zielgruppe

    Interessierte MitarbeiterMitarbeiter in Personalstellen, die Vorlagen zur Entscheidung über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten der Obersten Dienstbehörde (Gemeindevorstand) erstellen müssen

    Rechtsgrundlagen

    Die Teilnehmenden werden gebeten folgendes mitzubringen:- Hessisches Beamtengesetz (HBG)- Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBEAMTVG)

    Standorte und Termine

    24
    April 2025
    Darmstadt

    Ansprechpartner/-innen

    Fortbildungsteam Frankfurt

    fm-fortbildung@hvsv.de

    Seminarnummer

    DA-25-05-1400-2501

    Seminartage

    24. April 2025

    Dauer

    6 UE, von 9:45 bis 15:00 Uhr

    Termin

    24. April 2025

    Veranstaltungsort

    Hessischer Verwaltungsschulverband
    Verwaltungsseminar Darmstadt
    Birkenweg 14/14a
    64295 Darmstadt

    Gebühr

    EUR 91,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
    EUR 115,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

    * Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
    Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .